Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.02.2007)

  1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allg. Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in einer Arabu -Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Die Anzahl der Anzeigenaufträge und Veröffentlichungen in einer Arabu -Druckschrift sind pro Druckausgabe begrenzt und werden dem Werbetreibenden bei Angebotsunterbreitung mitgeteilt. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Parameter, um den besonderen Charakter der Arabu -Druckschriften zu gewährleisten.
  2. Arabu -Druckschriften ("INFO LOKAL") erscheinen mit unterschiedlichen Reihentiteln zu bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten. Sie werden für einen bestimmten Ort bzw. Region spezifisch herausgegeben und unterliegen keiner festgelegten Periodizität. Die Herausgabe einer Arabu -Druckschrift ist immer ein in sich geschlossenes Projekt (definiert u. a. durch den Reihentitel, durch den Ort der Verteilung und dem geplanten Erscheinungszeitraum). Die Projektparameter der jeweiligen Arabu -Druckschrift werden spätestens mit Angebotsunterbreitung dem Werbetreibenden bekannt gegeben.
  3. Anzeigenaufträge werden immer für eine konkrete Arabu -Druckschrift (Projekt) abgeschlossen, welche sich in der Vorbereitung zur Herausgabe befindet.
    1. Für einen Anzeigenauftrag unterbreitet der Verlag dem Werbetreibenden auf Anfrage ein spezifisches Anngebot für einen Anzeigenauftrag. Mit Angebotsunterbreitung durch den Verlag oder dessen Beauftrage werden dem Auftraggeber alle Informationen mitgeteilt, welche zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Durchführung und Abwicklung erforderlich sind.
    2. Werbetreibende können, unabhängig von ihrem Standort, für alle erscheinenden Arabu -Druckschriften, gleich welchem Verteilungsgebiet und welcher Reihe, Angebote für einen Anzeigenauftrag einholen.
    3. Für die jeweiligen Arabu -Druckschriften ist die Anzahl der abschließbaren Anzeigenaufträge nach oben begrenzt.
    4. Angebote zum Abschluss eines Anzeigenauftrages sind freibleibend. Bei Bestandskunden mit Rechnungslegung bis zur verbindlichen Auftragsbestätigung durch den Verlag. und der vollständigen Übergabe der benötigten Unterlagen durch den Werbetreibenden. Bei Erstkunden mit Vorkasse bis zum Zahlungseingang. Anzeigenaufträge gelten erst mit Übergabe der durch den Werbetreibenden unterschriebenen Auftragserteilung und gegebenenfalls mit Zahlungseingang (in deren Reihenfolge des Buchungseinganges) als erteilt und abgeschlossen, sofern zwischenzeitlich die obere Anzeigenbegrenzungsanzahl noch nicht erreicht ist. Ist die obere Anzeigenbegrenzungsanzahl erreicht, so besteht seitens des Verlages keine Verpflichtung zur Ausführung des Anzeigenauftrages in dem jeweilig laufenden Projekt. Betroffene Werbetreibenden werden unverzüglich informiert. Per Vorkasse gezahlte Beträge werden ohne jegliche Abzüge unverzüglich zurückerstattet. Anderslautende Vereinbarungen können zwischen den Vertragsparteien getroffen werden und bedürfen der Schriftform.
    5. Die für ein laufendes Projekt abgeschlossenen und per Vorkasse bezahlten Beträge für Anzeigenaufträge werden bis zur drucktechnischen Realisierung für das jeweilige auftragsbezogene Projekt und dessen Herausgabe gesondert buchungstechnisch verwaltet. Kann ein projektbezogenes Arabu -Druckerzeugnis nicht in Druckauftrag gegeben werden, gleich aus welchem Grunde, so garantiert der Verlagsinhaber die volle Rückzahlung der per Vorkasse geleisteten Beträge ohne jedwede Abzüge und unbeschadet der bis dahin geleisteten Aufwendungen durch den Verlag. Zusätzlich wird den betroffenen Werbetreibenden eine vorrangige Buchungsbelegung/Vorausreservierung für nachfolgende Projekte angeboten. Weitergehende Ansprüche durch den Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
  4. Vorreservierungen von Werbebuchungen für geplante Arabu ?Druckschriften sind maximal für weitere 3 Ausgaben möglich.
    1. Sowohl der Werbetreibende als auch der Verlag können von der Reservierung jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist für jede Partei kostenfrei.
    2. Die Reservierung ist für den Werbetreibenden und den Verlag wird erst bindend mit Abschluss eines Anzeigenauftrages gemäß Punkt 3.
    3. Können Vorausreservierungen, gleich aus welchem Grunde, nicht innerhalb von 12 Monaten durch bestätigte Anzeigenaufträge für eine konkrete Arabu -Druckschrift umgewandelt werden, so erlöschen sie automatisch.
  5. Nachfolgend genannte Zahlungsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vereinbart:
    1. Rechnungslegung für Bestandskunden ab der vierten Anzeigenschaltung zum Erstvertriebstag jeder Ausgabe.
    2. Rechnungslegung für Erstkunden bis zur dritten Anzeigenschaltung ab 4 Wochen vor Anzeigenschluss per Vorkasse bei 2% Skonto.
    3. Anzeigenrechnungen sind sofort fällig.
  6. Aufträge für Fremdbeilagen in Arabu -Druckerzeugnissen werden im Regelfall nicht entgegengenommen und ausgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  7. Arabu -Druckerzeugnisse können sowohl aus Werbeinhalten/Anzeigen als auch aus einer Kombination von redaktionellen Beiträgen und Anzeigen bestehen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht augenscheinlich als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag deutlich als solche mit dem Wort ?Anzeige? kenntlich gemacht.
  8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist auch gegeben, wenn die Anzeigen nicht den Verlagszielen entsprechen und der Werbetreibende keine erkennbar verbraucherorientierte Dienstleistung anbietet. Werbetreibende, die von Verbrauchern wiederholt negativ beurteilt wurden, können von der weiteren Anzeigenschaltung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Die Gestaltung von textgesetzten Rahmenanzeigen und/oder eingebundenen Rahmenhervorhebungen erfolgt entsprechend der getroffenen Festlegungen zur Rahmengröße bei Auftragserteilung, wobei dem Verlag/Grafiker die Umsetzung der gestalterischen Anordnung und der eingesetzten Komponenten freigestellt ist. Die richtige und vollständige Übernahme des vorgegebenen Anzeigeninhaltes auf der Grundlage der übergebenen Unterlagen wird gewährleistet.
  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, fehlerhaftem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen (frühestens die nächstfolgende Herausgabe) oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Ansprüche auf Schadensersatzleistungen aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind, auch bei telefonischer Auftragerteilung, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die entsprechende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nur für den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorrausehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei schriftlicher Vereinbarung geliefert. Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail als PDF-Anhang oder per Fax. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesendeten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der gesetzten Frist, in der Regel 24 Stunden, bei Übersendung des Probeabzugs an die bearbeitende Zweigstelle (Grafiker)mitgeteilt werden.
  12. Jeder Auftraggeber erhält vom Verlag unaufgefordert nach dem Erstvertriebstag des Druckerzeugnisses die Rechnung (Bestandskunden) und 2 Belegexemplare (Erstkunden, Bestandskunden) komplett und kostenfrei. Einzelne Anzeigenausschnitte oder Belegseiten werden nicht geliefert. Bei Auftragserteilung kann der Auftraggeber zusätzliche Druckexemplare gegen Kostenerstattung bestellen.
  13. Der Verlag garantiert die beim Angebot zugesicherte Auflagenhöhe, die Belegungsexklusivität bezüglich der Anzahl der aufgenommenen Anzeigen sowie die zeitnahe Verteilung nach Druckauslieferung in dem vorgesehenen Verbreitungsgebiet.
  14. Ziffernanzeigen (Chiffreanzeigen) werden in Arabu -Druckschriften nicht veröffentlicht.
  15. Der Auftraggeber garantiert, dass er an allen übergebenen Druckunterlagen (Texte, Bilder, Logos etc.) und Inhalten die Rechte besitzt und stellt den Verlag von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei. Der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesen durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften (z.B. Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen.
    1. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrages.
    2. Die Urheberrechte an den vom Verlag erstellten Anzeigenentwürfen und Texten, Signets und anderen schutzwürdigen Leistungen bleiben beim Verlag. Vorgenannte schutzwürdige Leistungen dürfen nur für die Insertion in den Verlagsdruckschriften verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die üblichen und angemessenen Kosten für einen grafischen Entwurf oder erstellte Texte in Rechnung gestellt.
  16. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten. Bindend für den Anzeigenauftrag ist der im Angebot ausgewiesene Bezug auf die jeweilige Preisliste.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages.